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Informationen für Käufer und Verkäufer

Der Verlauf

Das Wichtigste ist: unterzeichnen Sie niemals einen Kaufvertrag, bevor Sie die Bestätigung haben, dass die Immobilie tatsächlich vollständig dem Verkäufer gehört und dass die Immobilie schuldenfrei ist und die laufenden Unkosten bezahlt sind.

Dies kann überprüft werden, indem man einen Grundbuchauszug (Nota Simple) aus dem Grundbuchamt (Registro de Propiedad) beantragt.

Vergewissern Sie sich, dass der Verkäufer einen notariellen Kaufvertrag besitzt (Escritura de compraventa) und überprüfen Sie, dass alles das was sich auf dem Grundstück befindet auch im Kaufvertrag vermerkt ist. Insbesondere wenn Sie Immobilien auf dem Lande kaufen, stimmt der Kaufvertrag oft nicht mit der angebotenen Immobilie überein.

Wenn Sie ihre Wunschimmobilie gefunden haben und sich auf einen Preis geeinigt haben, wird ein Vertrag aufgesetzt, in welchem die Anzahlung festgelegt wird (Contrato de Arras) die vom Käufer an den Verkäufer gezahlt wird. Normalerweise beträgt die Anzahlung 10% des Kaufpreises, wenn es kein anderes Übereinkommen gibt. Wir empfehlen, dass in diesem Vertrag festgehalten wird, dass wenn der Käufer von dem Vertrag zurücktritt die Anzahlung vom Verkäufer einbehalten wird und wenn der Verkäufer von dem Vertrag zurücktritt, die doppelte Anzahlung an den Käufer gezahlt werden muß.

Zu dem von Käufer und Verkäufer vereinbarten Zeitpunkt wird ein Kaufvertrag (Escritura de Compraventa) unterzeichnet. Hiermit übernimmt der neue Eigentümer die Immobilie und der volle Preis (abzüglich der Anzahlung) wird gezahlt. Die Unterzeichnung findet statt in Gegenwart eines spanischen Notars. Zusammen mit dem Original des Kaufvertrages bekommen Sie die Nachweise, dass bei dieser Immobilie alle Zahlungen wie die städtische Steuer (IBI Urbana) und alle Nebenkosten getilgt sind.

Mit diesem Kaufvertrag kann der neue Besitzer im Grundbuchamt (Registro de Propiedad) eingetragen werden und anfallende Steuern können bezahlt werden (siehe weiter unten). Sie sollten ebenfalls im Kataster (Catastro), der lokalen Registrierung von Immobilien und Eigentümern, als neuer Eigentümer eingetragen werden.

Die Kosten

Abgesehen vom aktuellen Kaufpreis der Immobilie gibt es eine Anzahl von Kosten und Steuern die zu bezahlen sind. Einerseits gibt es Kosten verbunden mit dem Kauf und Verkauf einer Immobilie, andererseits gibt es Kosten verbunden mit Immobilienbesitz in Spanien.

Kosten beim Kauf und Verkauf einer Immobilie

Anwaltskosten: Wenn Sie einen Anwalt (abogado) beauftragen um Sie durch den Kauf zu begleiten, verlangt dieser meist etwa 1% des Kaufpreises.

Maklerkosten: Maklerkosten werden vom Verkäufer bezahlt. Wir verlangen zwischen 2% und 4% abhängig von Lage und Art der Immobilie.

Notariatskosten: Notariatskosten werden vom Käufer bezahlt und betragen etwa 0.5% des angegebenen Kaufpreises plus 16% Mehrwertsteuer (IVA).

Gebühren von Grundbuchamt und Kataster: Gebühren in Verbindung mit der Eintragung der neuen Eigentümer in das Grundbuchamt werden vom Käufer bezahlt und werden kalkuliert relativ zum angegebenen Kaufpreis, sind aber auch abhängig von der Immobilie und der Lage. Sie sind plus 16% Mehrwertsteuer (IVA).

Bankkosten: Um eine Immobilie zu bezahlen brauchen Sie ein spanisches Bankkonto und wahrscheinlich müssen Sie das Geld auf dieses Konto überweisen. Gezahlt wird mit einem bankbestätigtem Scheck. Das heißt es entstehen Gebühren für die Überweisung und für die Ausstellung des Schecks.

Grunderwerbssteuer (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales ITP): fällt an bei Immobilienverkäufen aus 2. Hand. Diese Steuer wird vom Käufer gezahlt und beläuft sich auf 7% des angegebenen Verkaufspreises. Wenn Sie einen Neubau von einer Konstruktionsfirma kaufen sind es 7% value-added tax (IVA) plus 1/2-1% Stamp Duty.

Hinterlegungsgebühr für die Zugewinnssteuer (Tributación de no residentes): eine Steuer, die der Verkäufer zahlen muß wenn er kein spanischer Resident ist (d.h. keine Residencia besitzt). Sie beträgt 3% (seit dem 1. Januar 2007, zuvor betrug sie 5%) des angegebenen Verkaufspreises. Normalerweise wird im Kaufvertrag festgehalten, dass diese Steuer vom Verkaufspreis abgezogen und innerhalb von 30 Werktagen vom Käufer gezahlt wird.

Lokale Zugewinnssteuer (Plusvalia): Eine kleine lokale Steuer die auf der Wertsteigerung des Landes seit dem letzten Verkauf basiert. Sie ist abhängig von der Lage des Grundstücks und von der Zeit die seit dem letzten Verkauf vergangen ist. Diese Steuer wird vom Verkäufer gezahlt.

Kosten verbunden mit Immobilienbesitz in Spanien

Abgesehen von den normalen Unterhaltungskosten gibt es einige Kosten und Gebühren, die Eigentümer zahlen müssen.

Gemeindesteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles IBI): Lokale Steuer für Residenten und Nicht-Residenten, kalkuliert auf Grundlage des katastralen Wertes (des Wertes mit dem die Immobilie in das Kataster eingeschrieben ist, dieser liegt meist unter dem Marktwert), er beträgt 0.4 - 1.1%.

Einkommenssteuer (Impuesto sobre Patrimonio): Eine Steuer, die Residenten und Nicht-Residenten am Ende jedes Jahres zahlen müssen. Für Nicht-Residenten, die nur Immobilieneigentum in Spanien besitzen, basiert diese Steuer meist auf dem Wert der Immobilie wie er in der Escritura vermerkt ist. Die Steuerrate beträgt 0.2 - 2.5%.

Einkommenssteuer für Nicht-Residenten (Impuesto sobre la Renta de No Residentes IRNR): eine Steuer die Nicht-Residenten zahlen müssen; die Höhe hängt davon ab, ob die Immobilie vermietet wird oder nicht.

Falls Sie hierzu noch Fragen haben mailen Sie uns einfach!!